Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2026-10-05.1 · 5. Oktober 2026
Konsolidierte Arbeitsfassung zur anwaltlichen Schlussprüfung vor Go-live. Noch keine anwaltlich geprüfte Go-live-Fassung.
Gesamte Fassung als Textdatei speichern§ 1 Betreiberin und Vertragspartnerin
Medical Beauty Stuttgart Rief GmbH, Bussenstraße 37, 70184 Stuttgart, Deutschland, vertreten durch Geschäftsführer Hans Engels. Amtsgericht Stuttgart, HRB 721398; USt-IdNr. DE250805224. Telefon: +49 711 485251; E-Mail: info@medical-beauty-stuttgart.com. Continental Heritage Agency · Kontor 1883 ist die Projekt- und Plattformbezeichnung, keine gesonderte juristische Person.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der historischen Informations-, Forschungs- und Living-History-Plattform sowie die Mitgliedschaft. Sie gelten für Besucher, Interessenten, Mitglieder, Agent Candidates, Agenten und Fördermitglieder. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte gehen vor. Waren, einzelne Veranstaltungen, Reisen und gesonderte Dienstleistungen werden nur aufgrund einer eigenen, vor der Bestellung beschriebenen Vereinbarung gebucht; ihr Preis ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.
§ 3 Historischer Charakter
Direktor, Agent, Badge, Field Assignment, Case File und Office 1883 sind Bezeichnungen des historischen Projekts. Mitgliedschaft, Ränge und Ausweise verleihen keine staatlichen, polizeilichen oder sonstigen hoheitlichen Befugnisse und begründen kein Arbeitsverhältnis. CHA erbringt durch die Mitgliedschaft keine reale Bewachungs-, Ermittlungs- oder Rechtsberatungsleistung. Eine rechtliche, personelle oder geschäftliche Verbindung zur heutigen Pinkerton Consulting & Investigations, Inc. wird nicht behauptet.
§ 4 Orientierung ohne Mitgliedschaft
Ausgewählte Inhalte stehen zum unverbindlichen Kennenlernen im Zehn-Minuten-Einstieg bereit. Dieser Besuch löst keine Zahlung und keine Mitgliedschaft aus. Der kostenlose Vorschauumfang kann zeitlich und inhaltlich begrenzt werden; eine technisch exakt nach zehn Minuten erfolgende Abschaltung wird nicht zugesichert. Schutz- und Zugangskontrollen dürfen nicht umgangen werden.
§ 5 Registrierung
Ein ausdrücklich kostenloser Interessentenzugang bleibt kostenlos. Er ist von der Anmeldung zur Mitgliedschaft getrennt. Die Mitgliedsregistrierung erfasst bürgerlichen Namen, Anschrift, Geburtsdatum zur Volljährigkeitsprüfung, E-Mail-Adresse, Konto und historischen Alias. Die Online-Selbstregistrierung steht Volljährigen offen. Angaben müssen zutreffend sein. E-Mail-Bestätigung und sachliche Prüfung der Zuordnung sind erforderlich; eine reservierte Aktennummer ist noch keine Vertragsannahme. Bestehende Konten werden nach nachgewiesenem Zugriff fortgeführt, statt eine zweite Personalakte anzulegen.
§ 6 Zugangsstufen und Bestandsanerkennung
Besucher, Interessent, Mitglied, Agent Candidate, Agent und Fördermitglied bezeichnen unterschiedliche Zugänge. Ernennungen und aufgabenbezogene Rechte setzen eine gesonderte Entscheidung voraus. Eine Zahlung verleiht keine hoheitliche Befugnis, keinen Auftrag und keinen Anspruch auf einen begrenzten Veranstaltungsplatz. Historische Badges und Verdienste bestätigter Bestandsagenten bleiben anerkannt; ein erneuter Lehrgang ist keine Voraussetzung dieser Anerkennung. Für geschützte Bereiche ist dennoch eine aktuelle wirksame Vertrags- und Kontozuordnung erforderlich.
§ 7 Vertragsschluss und Vertragsnachweis
Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse sind noch keine kostenpflichtige Bestellung. Vor einer solchen Bestellung werden Leistungsumfang, gewählter Tarif, Gesamtpreis, Beginn, Laufzeit und Kündigung angezeigt; Eingaben können zuvor geprüft und berichtigt werden. Erst die ausdrücklich als zahlungspflichtig bezeichnete Bestellung ist Ihr Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit elektronischer Annahme durch die Betreiberin zustande. Eine bloße Eingangs- oder Zahlungsbestätigung ersetzt die Annahme nicht, sofern sie keine Annahmeerklärung enthält.
Die Vertragsbestätigung muss den gewählten Tarif, Beginn, Erstlaufzeitende und gegebenenfalls das Ende der Beitragsfreiheit zusammen mit dieser Vertragsfassung und der Widerrufsinformation auf einem dauerhaften Datenträger enthalten. Ein bloßer Link auf eine später veränderbare Seite genügt diesem vorgesehenen Nachweis nicht.
§ 8 Beiträge und Zahlungsweise
Reguläre Neumitglieder wählen 7,00 Euro monatlich oder 70,00 Euro jährlich im Voraus. Einmalig fallen 40,00 Euro Aufnahmegebühr an. Bei zwölf Monaten Erstlaufzeit beträgt der Gesamtpreis somit 124,00 Euro im monatlichen oder 110,00 Euro im jährlichen Tarif. Alle Beträge sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Bei monatlicher Zahlung beträgt die erste Rate einschließlich Aufnahmegebühr 47,00 Euro, danach 7,00 Euro monatlich.
Für bestätigte Bestandsagenten entfällt die Aufnahmegebühr vollständig. In den ersten zwölf Monaten ab bestätigter einmaliger Aktivierung fallen keine Mitglieds-, Bearbeitungs- oder sonstigen Teilnahmegebühren an. Einmalig ist 1,00 Euro ausschließlich für die funktionelle Bankkonto-Verifizierung vorgesehen, nicht als Mitglieds- oder Aufnahmegebühr. Eine Zahlung allein ist kein Beweis einer erfolgreichen Bankkontoverifizierung. Das konkrete Verfahren und die Behandlung dieses Betrags müssen vor Zahlung erklärt sein. Nach der Freiphase gelten der zuvor ausdrücklich gewählte monatliche Tarif von 7,00 Euro oder jährliche Tarif von 70,00 Euro, sofern der Vertrag fortbesteht. Es fällt keine nachträgliche Aufnahmegebühr an.
Fälligkeit und tatsächlich angebotene Zahlungsart werden vor Bestellung angezeigt. Der vorhandene externe Checkout ist vom CHA-Konto getrennt. Ein eigenes SEPA-Mandat entsteht weder durch Registrierung noch durch die Annahme dieser Bedingungen. Zusätzliche Waren, Reisen, Unterkunft, Verpflegung und gesonderte Veranstaltungen sind freiwillig und separat zu bestellen. Gesetzliche Verzugsregeln gelten; eine Zahlungspflicht darf nicht durch eine interne Rollenbezeichnung oder ein Freigabesiegel ersetzt werden.
§ 9 Laufzeit, Kündigung und Abrechnung
Die Mitgliedschaft läuft zunächst zwölf Monate ab dem in der Annahmebestätigung genannten Beginn. Sie kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Danach wird sie auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Wahl jährlicher Zahlung begründet nach der Erstlaufzeit keine erneute Jahresbindung. Vorauszahlungen werden für die nach wirksamem Vertragsende verbleibende Zeit anteilig erstattet; gesetzliche weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Kündigungen können in Textform, insbesondere an info@medical-beauty-stuttgart.com oder postalisch an die Anschrift in § 1, erklärt werden. Ein Grund ist für die ordentliche Kündigung nicht erforderlich. Der gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsweg tritt daneben; ein Login, Token, internes Freigabeverfahren oder Provider-Abgleich darf eine wirksame Erklärung nicht verhindern oder ihren Zugang verschieben. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Die Betreiberin bestätigt Eingang und Beendigungsdatum und veranlasst erforderliche Änderungen an externen Zahlungsaufträgen. Die interne Speicherung einer Kündigung ist noch kein Nachweis, dass ein externes Abonnement oder Mandat bereits beendet wurde. Die Bearbeitung durch einen Zahlungsanbieter verschiebt das rechtliche Vertragsende nicht. Ausgeliehene Gegenstände sind nach der zugehörigen Leihvereinbarung zurückzugeben; historisch eigene Badges werden dadurch nicht zu Leihgegenständen.
§ 10 Widerruf
Verbrauchern steht beim Online-Abschluss grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Musterformular sind Bestandteil dieser Fassung. Die Frist beginnt nach den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht allein wegen einer technischen Aktivierung oder Aktennummer. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn wird gesondert verlangt; die AGB-Annahme enthält weder dieses Verlangen noch einen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Die bloße Freischaltung eines Kontos bewirkt kein pauschales Erlöschen.
§ 11 Mitgliedsleistungen
Die aktive Mitgliedschaft eröffnet den für die gebuchte Stufe beschriebenen geschützten Mitgliederbereich mit historischen Quellen und Case Files, Gazette und Depeschen, Field-Calendar-Hinweisen, Einladungen und Zugang zu Supply-Room-Angeboten. Einzelne Ernennungen, physische Ausgaben, Veranstaltungen oder bezahlte Waren sind nicht automatisch enthalten. Für die Nutzung sind ein internetfähiges Gerät, ein aktueller Browser und E-Mail-Zugang erforderlich; eigene Verbindungskosten tragen Nutzer selbst.
Inhalte können gepflegt und aktualisiert werden. Der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang und gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten bleiben erhalten. Notwendige Wartung und Sicherheitsmaßnahmen werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine jederzeit störungsfreie Erreichbarkeit wird nicht garantiert; gesetzliche Abhilfe-, Minderungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
§ 12 Field Calendar
Kalendereinträge informieren über historische und kulturelle Veranstaltungen. Bei fremden Veranstaltungen werden Veranstalter und Informationsquelle unterschieden; ein Kalendereintrag ist keine Teilnahmebestätigung. Vor Anreise sind aktuelle Veranstalterangaben zu prüfen. Eigene CHA-Teilnahme oder ein Field Assignment werden gesondert bestätigt.
§ 13 Physische Veranstaltungen
Verantwortliche Person, Ort, Zeit, Ablauf und zulässige Requisiten müssen vor Beginn geklärt sein. Teilnehmende melden sich bei Veranstaltungsleitung oder Sicherheitsdienst. Ohne zuständige erreichbare Person und erforderliche Freigaben findet kein CHA-Auftritt statt; ein gewöhnlicher Besuch unterliegt den Regeln des Veranstalters. Maxwell ist eine digitale Hausstimme zur Vorbereitung und Dokumentation und ersetzt keine verantwortliche natürliche Person. Hausrecht, behördliche Anordnungen und gesetzliche Erlaubnisse gehen internen Freigaben vor.
§ 14 Historisches Auftreten
Kleidung, Ausweise und Badges müssen als historische Darstellung beziehungsweise CHA-Projekt erkennbar bleiben. Heutige amtliche Befugnisse dürfen nicht vorgetäuscht werden. Verbotene, extremistische oder menschenverachtende Kennzeichen und Darstellungen sind ausgeschlossen.
§ 15 Requisiten
Waffenähnliche oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht allein wegen ihrer historischen Passung mitgeführt oder verwendet werden. Vor einem geplanten Einsatz sind Beschreibung, zuständige natürliche Person, rechtliche Zulässigkeit und Zustimmung des Veranstalters einzeln zu klären. Bis dahin bleiben solche Gegenstände ausgeschlossen. Interne Freigaben ersetzen keine waffen-, transport- oder veranstaltungsrechtliche Erlaubnis. Keine Schussabgaben, Munition, Knall- oder Pyrotechnik ohne gesondertes zulässiges Sicherheitskonzept und erforderliche Erlaubnisse. Kein Richten auf Menschen oder Tiere, keine unbeaufsichtigte Ablage und keine Nutzung unter beeinträchtigendem Einfluss.
§ 16 Sicherheit und Verhalten
Sicherheit geht vor Darstellung. Verantwortliche dürfen gefährliche Tätigkeiten sofort unterbrechen. Gewalt, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung und gefährliches Verhalten sind untersagt. Veranstalterregeln, Jugendschutz und gesetzliche Pflichten gelten uneingeschränkt.
§ 17 Minderjährige
Die Online-Mitgliedsregistrierung richtet sich an Volljährige. Eine Teilnahme Minderjähriger an ausdrücklich geeigneten Einzelangeboten bedarf gesonderter Vereinbarung und erforderlicher Zustimmung Sorgeberechtigter. Daraus entsteht keine selbstständige kostenpflichtige Online-Mitgliedschaft. Aufsichtspflichten bleiben bestehen; selbstständiger Zugriff auf waffenrechtlich relevante Gegenstände ist ausgeschlossen.
§ 18 Benutzerkonto
Konten sind persönlich. Zugangsdaten sind zu schützen und verdächtige Zugriffe zu melden. Bei konkretem Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht kann der betroffene Zugang vorübergehend und verhältnismäßig eingeschränkt werden. Gesetzliche Vertrags- und Kommunikationsrechte bleiben erreichbar. Eine Kontosperre ist nicht automatisch eine Vertragskündigung.
§ 19 Nutzerinhalte
Es dürfen nur rechtmäßige Inhalte mit den erforderlichen Rechten eingereicht werden. Rechtsverletzungen, vertrauliche Daten Dritter, Schadsoftware, Drohungen, Beleidigungen und unerlaubte Werbung sind unzulässig. Urheberrechte verbleiben bei den Berechtigten. Eingeräumt werden nur die für Speicherung und die jeweils vereinbarte Anzeige notwendigen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte; eine pauschale Verwertung zu fremden Zwecken findet damit nicht statt.
§ 20 Bilder und Medien
Eine Einreichung ist keine automatische öffentliche Veröffentlichungsfreigabe. Freigaben für internen Bereich, Kalender, Website, Gazette, Druck, Social Media, Presse und Werbung werden getrennt behandelt. Nicht freigegebene Nutzungen bleiben ausgeschlossen. Freiwillige Einwilligungen können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Verkauf persönlicher Daten, Gesichtserkennung, fremdes KI-Training sowie herabwürdigende Bearbeitung sind von einer Medienfreigabe nicht umfasst.
§ 21 Datenschutz und Notizen
Die Datenschutzerklärung erläutert Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte. Erforderliche Vertragsverarbeitung beruht nicht auf einer freiwilligen Werbeeinwilligung. Notizen müssen sachlich, zweckgebunden und zugriffsbeschränkt sein; Tatsachen, Aussagen Dritter und Einschätzungen sind zu unterscheiden. Ein historischer Alias gewährleistet keine Anonymität gegenüber der Betreiberin.
§ 22 Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Personalakten, Zugangsdaten, Case Files und vertrauliche Notizen dürfen nur berechtigt und aufgabenbezogen verwendet werden. Diese Pflicht besteht fort, solange die Information schutzwürdig bleibt. Gesetzlich geschützte Meldungen, die Wahrnehmung eigener Rechte und Mitteilungen an befugte Behörden oder Rechtsberater werden nicht beschränkt.
§ 23 Hausrecht und Moderation
Bei Regelverletzungen kommen je nach Schwere Hinweis, Inhaltsbeschränkung, Funktionsbegrenzung, vorläufige Sperre oder gesetzlich zulässige Kündigung in Betracht. Vor dauerhafter Einschränkung wird grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, soweit keine akute Gefahr oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. Eine interne Beschwerde kann an die Betreiberin gerichtet werden. Vertragliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
§ 24 Badge und Supply Room
Zugang zu geschützten Supply-Room-Angeboten setzt einen aktiven Vertrag einschließlich wirksamer beitragsfreier Zeiträume voraus. Eine Anfrage ist noch keine Ausgabe oder Eigentumsübertragung. Kauf, Leihe, Übergabe, Zustand und Rückgabe werden nach dem konkreten Vorgang getrennt vereinbart. Eigene historische Badges und gekaufte Gegenstände bleiben von einer Leih-Rückgabepflicht unberührt. Für gekaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 25 Haftung
Die Betreiberin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Fassung begrenzt insbesondere nicht die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien und zwingende gesetzliche Ansprüche. Bei fremden Veranstaltungen ist die Betreiberin nicht allein aufgrund eines Kalenderhinweises deren Veranstalterin; eigene Pflichtverletzungen bleiben nach den gesetzlichen Regeln zu beurteilen.
§ 26 Versicherung und Verantwortung
Die Mitgliedschaft ist keine Zusage einer persönlichen Unfall-, Haftpflicht- oder Reiseversicherung. Erforderliche Versicherungen und Qualifikationen sind für eine konkrete Tätigkeit vorab zu klären und nachzuweisen. Anreise und persönliche Gegenstände liegen grundsätzlich im eigenen Verantwortungsbereich; zwingende Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 27 Leistungsstörungen
Bei Unwetter, behördlichen Anordnungen, Sicherheitslagen oder sonstigen erheblichen Störungen werden Betroffene über Änderungen informiert. Ob eine Leistung verschoben, beendet oder erstattet wird, richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln. Diese Klausel erlaubt keine pauschale Einbehaltung von Entgelten für nicht erbrachte Leistungen.
§ 28 Änderungen
Wesentliche Änderungen von Leistung, Preis oder Vertragsbedingungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Neue Textfassungen ändern bestehende Verträge nicht rückwirkend. Erforderliche Zustimmungen werden gesondert eingeholt und mit der tatsächlich vorgelegten Version dokumentiert. Zwingende gesetzliche Anpassungen bleiben unberührt.
§ 29 Streitbeilegung
Die Medical Beauty Stuttgart Rief GmbH ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich mit Beschwerden unmittelbar an die Betreiberin wenden. Der Zugang zu Gerichten hängt nicht vom Durchlaufen eines internen Verfahrens ab.
§ 30 Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Verbraucher behalten den zwingenden Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
§ 31 Sprache und Speicherung
Vertragssprache ist Deutsch. Historische englische Bezeichnungen ändern die rechtliche Bedeutung nicht. Die gesamte Vertragsfassung ist unter ihrer Versionskennung lesbar und als Textdatei speicherbar. Die individuelle Vertragsbestätigung muss zusätzlich Tarif, Personenzuordnung, Beginn und Annahmezeitpunkt enthalten. Die allgemeine Textfassung allein beweist keinen individuellen Vertragsschluss.
§ 32 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucher-, Datenschutz- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
Prüfsumme der vollständigen Textdatei (SHA-256): 521170dd8654d4e60069e46f3edd8bf22c8dbf34982a43b4f2972b7dd66d6698